Verena Walter
Rechtsanwältin
Notarin
Schwerpunkt der Tätigkeit von Frau Rechtsanwältin Verena Walter ist die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung im Bereich des Zivilrechts.
Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei bei der Geltendmachung oder Abwehr von Anfechtungsansprüchen nach der Insolvenzordnung sowie der Gesellschafter- bzw. Geschäftsführerhaftung nach dem GmbHG. Frau Rechtsanwältin Walter wird regelmäßig von Insolvenzverwaltern mit der Durchsetzung dieser Ansprüche und von institutionellen und privaten Gläubigern mit der Abwehr dieser Ansprüche beauftragt. Gerade bei diesen Ansprüchen ist Erfahrung und eine detaillierte Kenntnis der umfangreichen BGH Rechtsprechung erforderlich.
Daneben übernimmt Frau Rechtsanwältin Walter die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung im Bereich des allgemeinen Zivilrechts wie dem Beitreiben von Forderungen, dem Vertragsrecht, dem Werkvertragsrecht, dem Mietrecht sowie dem Haftungsrecht.
Rechtsanwältin Walter ist zudem Notarin und berät und protokolliert dort vor allem im Bereich des Grundstücksrechts, dem Gesellschaftsrecht, dem Erbrecht, der Nachfolgegestaltung sowie dem Familienrecht.
- Gesellschaftsrecht
- Anfechtungsrecht
- Insolvenzrecht
- Prozessrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- Grundstücksrecht
- Notariat
- 1978 geboren in Frankfurt am Main
- 1998 – 2003 Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main
- 2004 – 2006 Referendariat im Landgerichtsbezirk Frankfurt am Main
- 2006 Zulassung zur Rechtsanwältin
- 2006 Eintritt in die Kanzlei Walter & Walter Rechtsanwälte & Notare, Frankfurt am Main
- 2011 Partnerin der Kanzlei Walter & Walter . Rechtsanwälte . Insolvenzverwalter
- 2013 Ernennung zur Notarin in Frankfurt am Main
- Anwaltsverein Frankfurt am Main
- Notarkammer Frankfurt am Main