Miklós Gerner-Barna

Rechtsanwalt
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Miklós Gerner-Barna ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes, häufig in Form einer ausgelagerten Rechts- bzw. Personalabteilung.

Im Tagesgeschäft zählt hierzu unter anderem die Gestaltung und Anpassung von Arbeitsvertragsbedingungen sowie die Vorbereitung und Begleitung von notwendigen Trennungsprozessen. Daneben liegt ein weiterer Beratungsschwerpunkt bei der Re- und Umstrukturierung von Unternehmen, einschließlich Übernahme von Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.

Führungskräfte berät und vertritt Herr Gerner-Barna in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten. Auch die Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten zählt zu seinen regelmäßigen Aufgaben.

Ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Rechtanwalt Gerner-Barna liegt im Insolvenzarbeitsrecht. Er berät und vertritt eine Vielzahl von überregional tätigen Insolvenzverwaltern in allen arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Fragen bei größeren Unternehmensinsolvenzen.

Seit seiner Zulassung im Jahr 2002 hat Rechtsanwalt Gerner-Barna über achtzig Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht bearbeitet und konnte auf diese Weise Einfluss auf die höchstrichterliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht nehmen.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Arbeitsrecht
  • Dienstvertragsrecht Geschäftsführer
  • Insolvenzarbeitsrecht und Insolvenzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Allgemeines Zivilrecht
Vita
  • 1968 geboren in Heidelberg
  • 1990 – 1993 Studium der Betriebswirtschaftlehre an der Berufsakademie Mannheim
  • 1993 – 1994 Trainee in der Hauptverwaltung der Fa. Rhenus AG, Dortmund
  • 1994 – 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
  • 2000 – 2002 Referendariat in Mannheim
  • 2002 Zulassung zum Rechtsanwalt
  • 2002 - 2011 Eintritt in die Kanzlei Walter & Walter Rechtsanwälte & Notare, Frankfurt am Main; Büroleitung Standort Heidelberg
  • 2007 Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
  • 2011 Übernahme Büroleitung Standort Mannheim der Kanzlei Walter & Walter Rechtsanwälte . Insolvenzverwalter
Mitgliedschaften
  • Anwaltsverein Mannheim
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Anwaltsverein Mannheim und im Anwaltsverein Heidelberg
  • Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
Veröffentlichungen, Vorträge etc.
 

28.09.2005

Auswirkungen des Urteils des EuGH v. 27.01.2005 („Junk“) zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG

Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Heidelberg

23.11.2007

Chancen und Risiken beim Erwerb eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter

Mittelstandsmesse Heidelberg

04.03.2009

Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft als Sanierungsinstrument mit und ohne Insolvenz

Arbeitskreis Insolvenz Rhein-Neckar

07.03.2009

Rüge, Abmahnung, Kündigung:

Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer?

Tag des Rechts, DAI Heidelberg

17.07.2010

Fristlose Kündigung bei Entwendung geringwertiger Sachen? Der Fall „Emmely“ vor dem Bundesarbeitsgericht: Kritische Würdigung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bei sogenannten Bagatellkündigungen.

Tag der Justiz beim Landgericht Heidelberg

26.04.2012

Bedeutung und Auswirkung des Verfahrens „Klarenberg“ (EuGH, 12.02.2009, C-466/07, NZA 2009, 251)

Arbeitsrechtlicher Gesprächskreis des Anwaltvereins Heidelberg

12.12.2012

Arbeitsrecht in der Insolvenz: Ausgewählte Probleme und aktuelle Rechtsprechung

Arbeitskreis InsO Rhein-Main in Offenbach am Main

09.07.2013

Insolvenzarbeitsrecht: Ausgewählte Probleme und aktuelle Rechtsprechung

Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Mannheim

18.11.2014

Diie außerordentliche Beschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren

Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Mannheim

22.03.2016

Die Erstreckung des § 288 Abs. 5 BGB (n.F.) - "40,00 Euro-Klage" - auf Arbeitsverhältnisse

Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Mannheim

08.12.2016

Aktuelles zur Verzugsentschädigung - § 288 Abs. 5 BGB (n.F.)

Arbeitsrechtlicher Gesprächskreis des Anwaltvereins Heidelberg

03.12.2018

Zur Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten (§ 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO) und zur Anrechenbarkeit von Aufwendungen, die zur Erzielung von Zwischenverdienst erforderlich waren (§ 11 Nr. 1 KSchG); Urteilsbesprechung BAG 02.10.2018, 5 AZR 376/17 (BeckRS 2018, 24683; ZInsO 2018, 2666)

Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Mannheim

16.10.2019

Arbeitsrecht in der Insolvenz: Ausgewählte Probleme und aktuelle Rechtsprechung

Arbeitskreis InsO Rhein-Main in Offenbach am Main