Miklós Gerner-Barna
Rechtsanwalt
Dipl.-Betriebswirt (BA)
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Schwerpunkt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Miklós Gerner-Barna ist die Beratung und Vertretung von Unternehmen in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechtes, häufig in Form einer ausgelagerten Rechts- bzw. Personalabteilung.
Im Tagesgeschäft zählt hierzu unter anderem die Gestaltung und Anpassung von Arbeitsvertragsbedingungen sowie die Vorbereitung und Begleitung von notwendigen Trennungsprozessen. Daneben liegt ein weiterer Beratungsschwerpunkt bei der Re- und Umstrukturierung von Unternehmen, einschließlich Übernahme von Interessenausgleich- und Sozialplanverhandlungen.
Führungskräfte berät und vertritt Herr Gerner-Barna in allen dienstrechtlichen Angelegenheiten. Auch die Beratung von Arbeitnehmern und Betriebsräten zählt zu seinen regelmäßigen Aufgaben.
Ein weiterer Schwerpunkt von Herrn Rechtanwalt Gerner-Barna liegt im Insolvenzarbeitsrecht. Er berät und vertritt eine Vielzahl von überregional tätigen Insolvenzverwaltern in allen arbeits- und dienstvertragsrechtlichen Fragen bei größeren Unternehmensinsolvenzen.
Seit seiner Zulassung im Jahr 2002 hat Rechtsanwalt Gerner-Barna über achtzig Verfahren vor dem Bundesarbeitsgericht bearbeitet und konnte auf diese Weise Einfluss auf die höchstrichterliche Rechtsprechung im Arbeitsrecht nehmen.
- Arbeitsrecht
- Dienstvertragsrecht Geschäftsführer
- Insolvenzarbeitsrecht und Insolvenzrecht
- Versicherungsrecht
- Allgemeines Zivilrecht
- 1968 geboren in Heidelberg
- 1990 – 1993 Studium der Betriebswirtschaftlehre an der Berufsakademie Mannheim
- 1993 – 1994 Trainee in der Hauptverwaltung der Fa. Rhenus AG, Dortmund
- 1994 – 1999 Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg
- 2000 – 2002 Referendariat in Mannheim
- 2002 Zulassung zum Rechtsanwalt
- 2002 - 2011 Eintritt in die Kanzlei Walter & Walter Rechtsanwälte & Notare, Frankfurt am Main; Büroleitung Standort Heidelberg
- 2007 Erwerb der Zusatzqualifikation „Fachanwalt für Arbeitsrecht“
- 2011 Übernahme Büroleitung Standort Mannheim der Kanzlei Walter & Walter Rechtsanwälte . Insolvenzverwalter
- Anwaltsverein Mannheim
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Anwaltsverein Mannheim und im Anwaltsverein Heidelberg
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein
28.09.2005 |
Auswirkungen des Urteils des EuGH v. 27.01.2005 („Junk“) zur Massenentlassungsanzeige nach § 17 KSchG |
Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Heidelberg |
23.11.2007 |
Chancen und Risiken beim Erwerb eines Unternehmens vom Insolvenzverwalter |
Mittelstandsmesse Heidelberg |
04.03.2009 |
Die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft als Sanierungsinstrument mit und ohne Insolvenz |
Arbeitskreis Insolvenz Rhein-Neckar |
07.03.2009 |
Rüge, Abmahnung, Kündigung: Wie verhalte ich mich als Arbeitnehmer? |
Tag des Rechts, DAI Heidelberg |
17.07.2010 |
Fristlose Kündigung bei Entwendung geringwertiger Sachen? Der Fall „Emmely“ vor dem Bundesarbeitsgericht: Kritische Würdigung der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung bei sogenannten Bagatellkündigungen. |
Tag der Justiz beim Landgericht Heidelberg |
26.04.2012 |
Bedeutung und Auswirkung des Verfahrens „Klarenberg“ (EuGH, 12.02.2009, C-466/07, NZA 2009, 251) |
Arbeitsrechtlicher Gesprächskreis des Anwaltvereins Heidelberg |
12.12.2012 |
Arbeitsrecht in der Insolvenz: Ausgewählte Probleme und aktuelle Rechtsprechung |
Arbeitskreis InsO Rhein-Main in Offenbach am Main |
09.07.2013 |
Insolvenzarbeitsrecht: Ausgewählte Probleme und aktuelle Rechtsprechung |
Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Mannheim |
18.11.2014 |
Diie außerordentliche Beschwerde im Arbeitsgerichtsverfahren |
Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Mannheim |
22.03.2016 |
Die Erstreckung des § 288 Abs. 5 BGB (n.F.) - "40,00 Euro-Klage" - auf Arbeitsverhältnisse |
Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Mannheim |
08.12.2016 |
Aktuelles zur Verzugsentschädigung - § 288 Abs. 5 BGB (n.F.) |
Arbeitsrechtlicher Gesprächskreis des Anwaltvereins Heidelberg |
03.12.2018 |
Zur Abgrenzung von Alt- und Neumasseverbindlichkeiten (§ 209 Abs. 2 Nr. 2 InsO) und zur Anrechenbarkeit von Aufwendungen, die zur Erzielung von Zwischenverdienst erforderlich waren (§ 11 Nr. 1 KSchG); Urteilsbesprechung BAG 02.10.2018, 5 AZR 376/17 (BeckRS 2018, 24683; ZInsO 2018, 2666) |
Arbeitskreis Arbeitsrecht des Anwaltvereins Mannheim |
16.10.2019 |
Arbeitsrecht in der Insolvenz: Ausgewählte Probleme und aktuelle Rechtsprechung |
Arbeitskreis InsO Rhein-Main in Offenbach am Main |